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Gottesdienst zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes

Die Ev.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe lädt ein zu einem Gottesdienst zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes

Am Donnerstag, den 3. Oktober 2024, 10.30 Uhr in der Stadtkirche Bückeburg

Die Evangelischen Landeskirchen stellen in Aktionen jeweils einen Artikel des Grundgesetzes in den Mittelpunkt. Heute beschäftigen wir uns u. a. mit Landesgerichtspräsidentin Eicke Höcker mit dem Artikel § 18 „Verwirkung der Grundrechte“.

 

Zum Thema

Aus unserm Grundgesetz:

Art 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

 

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